Kurzvorstellung: Die Anwaltskanzlei Züger hat sich auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert: Familienrecht, Arbeitsrecht, Wiedergutmachungsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Mietrecht und Inkasso/Forderungsmanagment. Die für die Kanzlei spezifische Besonderheit im Bereich des Wiedergutmachungsrechts liegt hierbei auf Entschädigungsansprüchen von NS-Verfolgten. Dass man im Falle solch spezifischer Rechtsfälle bei der Kanzlei Züger gut aufgehoben ist, erkennt man vor allem an den von ihr gebotenen Korrespondenzsprachen. So bietet sie neben den gebräuchlichen Sprachen Deutsch und English auch noch Polnisch und Hebräisch. Ein Umstand, der gerade bei Entschädigungsansprüchen von NS-Verfolgten zum Vorteil werden kann. Im Verkehrsrecht hat man sich besonders auf die Regulierung von Verkehrsunfällen spezialisiert, soweit der Schwerpunkt im strafrechtlichen Bereich auf der Verteidigung bei Bussgeld- und Strafsachen liegt. Das dezente Auftreten der Kanzlei setzt dabei Akzente dahingehend, dass hier bestimmt nicht dem Credo "Mehr Schein als Sein" gefolgt wird und dem Klienten kompetene Beratung und Rechtshilfe garantiert werden kann.
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